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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 10 S 23.09   

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https://dejure.org/2009,19475
OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 10 S 23.09 (https://dejure.org/2009,19475)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2009 - 10 S 23.09 (https://dejure.org/2009,19475)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 10 S 23.09 (https://dejure.org/2009,19475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines nicht zu vertretenden, triftigen Grundes für die Versäumung eines Prüfungstermins i.F.d. Versagung der Prüfungsabnahme durch die Hochschule; Vereinbarkeit der Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit der grundgesetzlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; RPO FHTW 1999 § 8 Abs. 1; ; RPO FHTW 1999 § 10 Abs. 1; ; RPO FHTW 1999 § 10 Abs. 3; ; Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines nicht zu vertretenden, triftigen Grundes für die Versäumung eines Prüfungstermins i.F.d. Versagung der Prüfungsabnahme durch die Hochschule; Vereinbarkeit der Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit der grundgesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 10 S 23.09
    Denn es ist ihr nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und während dieser Zeit trotz der Ungewissheit über ihren weiteren beruflichen Werdegang ihre prüfungsrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten, zumal ihr neben der Verteidigung ihrer Abschlussarbeit nur dieser eine Leistungsnachweis noch fehlt (vgl. zu den Anforderungen eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes bei berufsbezogenen Prüfungen BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, zitiert nach juris, Rn. 19 und Beschluss vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, zitiert nach juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 10 S 23.09
    Denn es ist ihr nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und während dieser Zeit trotz der Ungewissheit über ihren weiteren beruflichen Werdegang ihre prüfungsrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten, zumal ihr neben der Verteidigung ihrer Abschlussarbeit nur dieser eine Leistungsnachweis noch fehlt (vgl. zu den Anforderungen eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes bei berufsbezogenen Prüfungen BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, zitiert nach juris, Rn. 19 und Beschluss vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Dass der letzte Wiederholungsversuch des Antragstellers (nur) wegen Nichterscheinens zur Prüfung und nicht wegen unzureichender Prüfungsleistungen als nicht bestanden bewertet worden ist, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil es allgemein anerkannten prüfungsrechtlichen Grundsätzen entspricht, dass auch eine (nicht hinreichend entschuldigte) Nichtleistung zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann, sofern zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme bestand (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7; VG Cottbus, Urteil vom 27. April 2012 - 1 K 314/10 -, NVwZ-RR 2012, 689, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2012 - 10 N 47.10

    Prüfungsrecht: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung; Ablauf der Frist zur

    Es gehört zu den allgemein anerkannten prüfungsrechtlichen Grundsätzen und ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, dass das unentschuldigte Fernbleiben von einer Prüfung mit der Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden sanktioniert und damit die Nichtleistung einer nicht ausreichenden Leistung gleichgestellt werden darf, sofern für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme bestand und seine Nichtteilnahme nicht entschuldigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7; VG Cottbus, Urteil vom 27. April 2012 - 1 K 253/10 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 02.08.2018 - 1 K 1972/17

    Bewertung von Prüfungen als "endgültig nicht bestanden"

    Es unterliegt zunächst grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die Beklagte in § 20 Abs. 1 S. 1 RahmenO-BA an das unentschuldigte Fernbleiben von einem bindenden Prüfungstermin die Sanktion des Nichtbestehens der Prüfungsleistung knüpft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; Urteil der Kammer vom 17. Mai 2018 - VG 1 K 1415/15 -, UA S. 13, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 314/10

    Hochschulrecht

    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/13
    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 253/10

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
  • VG Potsdam, 11.05.2017 - 1 K 957/15

    Anerkennung ausländischer Prüfungen

    Aus einem solchen Prüfungsrechtsverhältnis folgt für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09, juris Rn. 7, 9).
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